NR Umwelttechnik GmbH

Verwertungsanlage

Die Horizontal- und Vertikalbohrtechnik zählen zu den wichtigsten Arbeitsmethoden zur grabenlosen Leitungsverlegung und Rohstoffgewinnung in Deutschland. Täglich werden mehrere Tausend Tonne Bohrspülungen produziert, verwendet und entsorgt.

Diese zählen unter Betrachtung des Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfälle und sind somit einer Abfallschlüsselnummer zuzuordnen und bei der Entsorgung einer professionellen Verwertung vorzuziehen.

MUC

Fachgerechte, umweltschonende und wirtschaftliche Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlagen sind derzeit kaum zu finden. Dies führt zu einer erheblichen Entsorgungsproblematik, die den Markt der gesamten Bohr- und Bauindustrie bestimmt, beeinflusst und gefährdet.

Aus diesem Grund machen wir es uns mit unserer Anlage „MUC – MUD UNDER CONTROL“ zur Aufgabe eine wirtschaftliche, fachgerechte und umweltschonende Entsorgungs- und Verwertungslösung sowie die Fest-Flüssig – Trennung von Bohrschlämmen für die gesamte Bohr- und Bauindustrie zu gewährleisten.

Durch zahlreiche bauliche Sicherheitsmaßnahmen und Verfahrensabläufe, sowie einer im BImSchG – Verfahren genehmigten Anlage sind wir in der Lage Bohrschlämmen bis zur einer Belastungsklasse nach LAGA Z2 anzunehmen, zu verwerten und in seine natürlichen Grundbausteine aufzutrennen!

Das ordnungsgemäße Abfallhandling von der Produktion über Transport bis zur Entsorgung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Derzeit wird ein großer Anteil an Bohrspülungsabfällen unter der Verwendung falscher Schlüsselnummer, sowie mit unzureichenden Dokumentations-, Handhabungs- und Sicherheitsmaßnahmen an unprofessionellen Entsorgungsstandorten deponiert. Dies führt zu erheblichen Gefährdungen der Umwelt und Verschwendung von wertvollem Deponieraum!

Durch die Genehmigung und Verwendung zahlreicher Abfallschlüsselnummer sind wir in der Lage Bohrspülungsabfälle nach ihrer Art und Gefährdung richtig einzustufen und einer professionellen Handhabung und Verwertung zuzuführen.

Alle zurückgewonnen Rohstoffe werden einer ordnungsgemäßen Beprobung unterzogen und anschließend wiederverwendet oder einer fachgerechten Entsorgung zugeführt. Somit folgen wir dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und garantieren eine gesetzeskonforme und nachhaltige Verwertung von Bohrschlämmen.